Führerscheinklassen

Wir schulen alle PKW-Unterklassen, alle 2-Radklassen und Traktor (L)

Führerscheinklassen

Wir schulen folgende Klassen:

PKW
» Alle unter Klassen

2-Rad
» Alle 2-Rad Klassen

Traktor
» Klasse L

Führerscheinklassen PKW

Führerscheinklasse PKW  B

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Merkmale der Klasse
KFZ – Ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A zG max. 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung
Anhänger mit zG max. 750 kg ist immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, sofern zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg beträgt

Ausbildung

Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Stundenpensum

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3

Theorie/Doppel­stunden á 90 Minuten

Bei Ersterteilung: 12
(Bei Erweiterung nur 6)

Zusatzstoff: 2

Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Führerscheinklasse Auto mit Anhänger  BE

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Merkmale
KFZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Ausbildung

Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Ausbildung: Praxis
Prüfung: praktische Prüfung

Stundenpensum

Übungsstunden: Nach Bedarf

Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1

Voraussetzungen

Klasse B muss bestanden sein
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Führerscheinklasse Anhänger klein  B96

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Merkmale
KFZ der Klasse B mit Anhänger
zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg

Ausbildung

Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)
Ausbildung: Besondere Schulung
Stundenzahl: Mindestens 7
(davon 2,5 Theorie und 4,5 praktische Einheiten)
Prüfung: Keine
Vorbesitz: Klasse B

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt

Voraussetzungen

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Führerscheinklasse Schlüsselzahl  B196

Leichtkrafträder bis max. 125 ccm​

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Ausbildung

Mindestens 4 Theoriestunden und mindestens 5 praktische Fahrstunden (jeweils à 90 Minuten).

Prüfung: Keine
Vorbesitz: Klasse B
Erweiterung des Führerscheins der Klasse B um die Schlüsselzahl 196

Merkmale

Berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern der Motorradklasse A1
(z. B. 125er-Maschine mit bis zu 15 PS)

Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands

Es handelt sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1 und somit ist auch keine Aufstiegsregelung (wie z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2) möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.

Voraussetzung

Mindestalter: 25 Jahre

Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Welche konkreten Dokumente hierzu vorgelegt werden müssen, unterscheidet sich von Behörde zu Behörde.

Mehr Informationen dazu erhältst du in bei uns.

Führerscheinklasse 2-Rad

Führerscheinklasse 2-Rad  AM

Leichtkrafträder bis max. 50 ccm

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Merkmale der Klasse
Zweirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungs­motoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-KFZ mit bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungs­motoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Leermasse max. 350 kg

Ausbildung

Mindestalter: 15 bzw. 16 (Bundeslandabhängig – In Schleswig-Holstein ab 15 Jahre)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Stundenpensum

Übungsstunden: Nach Bedarf

Theorie/Doppel­stunden á 90 Minuten

Bei Ersterteilung: 12
Bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2

Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Führerscheinklasse 2-Rad  A1

Krafträder bis max. 125 ccm

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Merkmale der Klasse
Krafträder mit Hubraum max. 125 cm³

Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
oder bbH über 45 km/h
Leistung max. 15 kW

Ausbildung

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM

Stundenpensum

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3

Theorie/Doppel­stunden á 90 Minuten

Bei Ersterteilung: 12
Bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4

Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Führerscheinklasse 2-Rad  A2

Motorräder bis max. 35 kW

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Merkmale der Klasse
Krafträder mit Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Ausbildung

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Stundenpensum

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3

Theorie/Doppel­stunden á 90 Minuten

Bei Ersterteilung: 12
Bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4

Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Führerscheinklasse 2-Rad  A

Krafträder über 50 ccm

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Merkmale der Klasse
Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/H
Leistung über 15 kW

Ausbildung

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Führerscheinklasse Traktor

Traktor Klasse  L

Führerscheinklasse max. 40 KM/h

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ZUGMASCHINEN
Für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
Mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Selbstfahrende Futtermischwagen
Stapler und andere Flurförderfahrzeuge

bbH max. 25 km/h auch mit Anhänger

Ausbildung

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung

Theorie

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

Bei Ersterteilung: 12
Bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2

Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung