Berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern der Motorradklasse A1
(z. B. 125er-Maschine mit bis zu 15 PS)
Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands
Es handelt sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1 und somit ist auch keine Aufstiegsregelung (wie z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2) möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.